Barrierefreie Betriebe

Barrierefreiheit ist nicht nur für behinderte Menschen Voraussetzung eines selbstbestimmten Aufenthalts und eines stressfreien Urlaubs. Auch andere Personen mit Mobilitäts-Einschränkungen, zum Beispiel Unfallgeschädigte, Senioren oder auch Eltern mit Kleinkindern profitieren von barrierefreien Angeboten. Allein schon wegen der Alterung der Bevölkerung in Deutschland wird die Zahl der Gäste, die barrierefreie Angebote schätzen, in den nächsten Jahren stark zunehmen. Die Profilierung als barrierefreier Beherbergungsbetrieb, verbunden mit aktivem Marketing ist also eine sinnvolle Investition in die Zukunft.


Barrierefreiheit steht dabei nicht nur für Personen mit Gehbehinderungen (z.B. Rollstuhlfahrer), sondern auch für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen.

Seit 2005 gibt es eine Zielvereinbarung zwischen dem DEHOGA-Bundesverband, dem Hotelverband Deutschland (IHA), und mehreren Behindertenverbänden zur Schaffung, Umsetzung und Überprüfung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie mit Kategorien von A bis E für Gäste mit unterschiedlichen Handycaps. In Sonderfällen sind Abweichungen der Standards möglich. Die Zulässigkeit ist im Rahmen eines Besuchs vor Ort durch den Prüfer zu entscheiden.

Vorteile

  • Nutzungsrechte der jeweiligen Piktogramme
  • klare und glaubwürdige Qualitätsbotschaft an Ihre Gäste
  • Erschließung eines neuen Gästekreises
  • thematische Listung auf www.buchdensueden.de
  • themenorientierte Vermittlung an touristische Anbieter
- für Gäste mit einer Gehbehinderung- - für Rollstuhlnutzer, die gehunfähig sind -
  • stufenloser Zugang zu den Zimmern und dem Gastronomievereich
  • Durchgangsbreite der Türen von midestens 80 cm
  • ausgewiesende Behindertenparkplätze
  • Durchgangsbreite aller Türen mindestens 90 cm
  • Flure zu Aufzügen, Zimmern und sonstigen Einrichtungen Mindestbreite 150 cm
  • für Rollstuhlfahrer nutzbare Zimmer
  • Bewegungsfläche am Waschbecken, Dusche mindestens 150 x 150 cm

Kategorie C
- für sehbehinderte und blinde Gäste - - für gehörlose und schwerhörige -
  • Eingangsbereich, Treppen, Flure etc. hell und blendfrei ausgeleuchtet
  • alle Schilder weisen guten Hell-Dunkel-Kontrast zwischen Hintergrund und Schrift auf
  • Ausstattungs- und Möbilierungselemente haben kontrastreiche Markierung und sind ertastbar
  • Rezeption ist mit einer induktiven Höranlage für schwerhörige Menschen ausgestattet
  • wesentliche Informationen sind optisch wahrnehmbar
  • Faxgerät auf den Zimmern für zeitnahe Kommunikation mit Rezeption

Kategorie E
 
- für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen -  
  • alle Vorgaben der Kategorie A - D werden erfüllt
 

  

Auf einen Blick

   
 

Die Broschüre "Baden-Württemberg barrierefrei erleben" wird neu aufgelegt. Mit der Zweijahresbroschüre, die sich direkt an die Zielgruppe richtet, biete wir Beherbergungs-und Gastronomiebetrieben sowie Orten, Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen in Baden-Württemberg ein attraktives Kombi-Paket für die effiziente Vermarktung ihres Angebots an. Das Paket beinhaltet die Prüfung auf Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Gäste, die Vermarktung in der Broschüre sowie in der Onlinedatenbank auf

www.tourismus-bw.de/Themen/Barrierefrei

Weitere Informationen, die Mediadaten der Broschüre sowie die Auftragserteilung für die Teilnahme finden Sie unter


http://b2b.tourismus-bw.de/Kooperationsangebote-der-TMBW

 

Ansprechpartnerin:

Frau Rebecca Schulte

T +49 (0) 7 11 / 2 38 58-14

F +49 (0) 7 11 / 2 38 58-98

r.schulte(at)tourismus-bw.de

 
   
   
   
   

 

Login

Kunden-Nr.
Passwort
Hilfe zum Login
Hilfe

Kontakt

Claudia Hänig

Referentin Klassifizierung


Tel.: 0711 - 619 88 70
Fax: 0711 - 619 88 71
haenig@dehogabw.de